3JUNI2012
DERBAUMALSDENKMALUNDZEITZEUGE/KLAGENFURT
Abfahrt: 10:00


© Verein Impulse
Kulturdenkmäler sind nichts Ungewöhnliches. Naturdenkmäler hingegen sind für die Allgemeinheit nicht alltäglich und auch nicht so leicht zu erkennen.
Was ist denn eigentlich ein Naturdenkmal?
"Naturgebilde, die wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit erhaltenswürdig sind kleinräumige Gebiete, die für den Lebenshaushalt der Natur besondere Bedeutung haben ...", so definiert der Kärntner Gesetzgeber Naturdenkmale. An so einem Naturdenkmal dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden (Ktn. Naturschutzgesetz, 6. Abschnitt, § 28)
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